Hundehalterversicherung... Ein Schadenbeispiel...
Ihr Hund hat einen Radfahrer gebissen, wer zahlt die Kosten?
Beim Spielen mit dem Kind wird dieses durch Ihren Hund verletzt, wie geht es jetzt weiter?
Für solche Fälle wie Personenschäden springt dann die Hundehalterversicherung ein. Sie kommt für die Kosten auf, die durch solche Schäden entstehen. Ebenso für Sachschäden, die passieren, wenn Ihr Hund z. B. einen Verkehrsunfall auslöst. Dasselbe gilt auch, wenn er Ihrem Gast die Schuhe zerbeißt.
Schäden an Dritten werden von einer Hundehalterversicherung abgedeckt, so dass ein Schaden nicht zwangsläufig zum finanziellen Ruin des Hundehalters führen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir haben in unserem Programm eine günstige Hundehalterversicherung ab 41,81 € / Jahr.
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Tel.: 04821 5035 / Email: ajahncke@t-online.de / Fax: 04821 3367
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